Vibrationsschutz – Hersteller dürfen nur noch den Grenzwerten genügende Werkzeuge in Verkehr bringen

VibrationsschutzSeit dem 09.03.2007 ist die neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, mit dem Ziel, die Beschäftigten vor Gesundheitsschäden zu schützen, in Kraft getreten. Neben der sich weiter ausbreitenden Lärmschwerhörigkeit sollen mit der neuen Verordnung auch Gesundheitsschäden durch Hand-/Arm- oder Ganzkörpervibrationen entgegengewirkt werden. Denn Vibrationen können bei länger andauernder Exposition schwere Muskel- und Skelett-Erkrankungen hervorrufen sowie neurologische Störungen und Gefäßerkrankungen auslösen.

Für Arbeitsplätze mit Vibrationsbelastung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auf der Basis von Messungen oder durch Herstellerangaben durchgeführt werden.
Werden die herabgesetzten Auslöse- und Expositionswerte überschritten, muss der Unternehmer, unabhängig von der Größe und Dauer der Vibrationsbelastung, ein Vibrationsminderungspro-
gramm technischer und organisatorischer Art aufstellen und durchführen. Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen sind anzubieten, persönliche Schutzausrüstungen sind bereitzustellen und zu benutzen. Technische Maßnahmen wie der Einsatz vibrationsarmer, neuer Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge oder Zusatzausrüstungen zur Schwingungsdämpfung haben dabei Vorrang vor den organisatorischen.

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