KTW und W 270 im Trinkwasserbereich

Das DVGW-Arbeitsblatt W 270 ist seit Februar 2007 zur sofortigen Anwendung freigegeben. Mit entsprechender Übergangsregelung sind ab sofort neben den KTW-Prüfzeugnissen gleichzeitig auch die Prüfungen nach dem DVGW Arbeitsblatt W 270 vorzulegen. D.h. Mischungen, die nur eine KTW-Freigabe besitzen, müssen entweder zusätzlich nach W 270 geprüft und freigegeben werden oder dürfen nicht mehr zum Einsatz kommen.
W 270 beschreibt ein praxisnahes Verfahren zur Ermittlung des mikrobiologischen Verhaltens von trinkwasserberührten Werkstoffen. Die Verschärfung der Regelungen für den Einsatz von Elastomeren im Trinkwasserbereich führt zu einer drastischen Reduzierung von zugelassenen KTW-Mischungen, da diese nunmehr gleichzeitig auch eine W270-Freigabe benötigen.

Alle nichtmetallischen Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, haben sich den KTW-Prüfungen zu unterziehen. Dabei ist es nicht möglich, generell für eine Wasser BlauGummimischung ein KTW-Prüfzeugnis zu erhalten, da die KTW-Prüfungen nicht nur teilebezogen, sondern auch an den Hersteller, den Standort und an das Produktionsverfahren gebunden sind. Um eine Freigabe nach KTW für ein Fertigteil zu bekommen, muss die verwendete Gummimischung hinsichtlich ihrer Zusammensetzung den KTW-Regularien und neuerdings den W270-Vorschriften entsprechend aufgebaut sein.

Im Gegensatz zu den KTW-Prüfungen ist eine Freigabe nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 keine Prüfung des Fertigteils, sondern eine Werkstofftypprüfung aus der jeweiligen Gummimischung. Mischungen mit reduzierten Bewuchsmöglichkeiten für Biofilme finden sich in Positivlisten für toxikologisch unbedenkliche Rohstoffe (KTW 1.3.13 BfR XXI Grundliste incl. Kat.3).

DVGW= Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
KTW= Kunststoffe im Trinkwasser